Unser Unternehmen vertreibt seit 2015 unregulierte LSD-Derivate und ähnliche chemische Produkte.
Dafür arbeiten wir mit dem weltweit einzigen Hersteller von Produkten, Lizard Labs, zusammen. Dies garantiert reinste Qualität, was uns durch regelmäßige Analysen von verschiedenen Seiten bestätigt wird. Wir passen uns der Rechtslage an und stellen den Verkauf von Produkten ein, sobald diese verboten sind. Wir verkaufen derzeit nur legales 1S-LSD.
1S-LSD ist der aktuelle Rechtsnachfolger unserer Blotter-Produkte 1V-LSD, 1cP-LSD, 1B-LSD, 1P-LSD und ALD-52. Da es sich bei der Substanz um ein derzeit nicht reguliertes Lysergamid handelt, sind Besitz und Handel ohne Genehmigung gestattet. Der bloße Besitz der älteren Stoffe stellt keine Straftat dar, sie sind jedoch aufgrund des Handelsverbots in ganz Deutschland nicht mehr erhältlich. Der Stoff ist im Vergleich zu älteren Produkten leicht modifiziert, so dass die gewünschten Eigenschaften des Stoffes erhalten bleiben.
1S-LSD ist wie 1V-LSD und viele ältere Prodrugs von LSD-25 ein Prodrug. Berichten zufolge zeichnet sich 1S-LSD durch einen deutlich schnelleren Wirkungseintritt und eine kürzere Wirkungsdauer aus. Die Substanz liefert konsistentere und reproduzierbarere Forschungsergebnisse. Für die Mikrodosierung kann die Substanz als identischer Ersatz angesehen werden.
Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass Lysergamide derzeit nur bis zu einer maximalen Molmasse von 500 g/mol verboten sind. Laut Gesetz muss die geladene Form eines Stoffes beseitigt werden. 1S-LSD überschreitet diesen Grenzwert in seiner aufgeladenen Form nicht, die Legalität ergibt sich jedoch aus anderen Gründen. Die Substanz enthält einen Cycloalkylcarbonylring mit zusätzlichen Substitutionen. Das NpSG umfasst auch Cycloalkylcarbonylringe, jedoch nicht solche mit zusätzlichen Substitutionen. Aufgrund des im Molekül enthaltenen Cycloalkyldimethylcarbonyl-Rests handelt es sich bei 1S-LSD um eine gesetzlich nicht regulierte Substanz.
Das Produkt 1S-LSD Blotter 150µg ist nur für die Laboranalyse geeignet. Sie sind nicht für den menschlichen Verzehr oder für In-vivo-Experimente jeglicher Art geeignet.